SATZUNG des Bezirks-Imker-Verein Laupheim 1882 e.V.

Letzte Änderung mit Beschluss vom 24. Februar 2019

§ 1 Name und Sitz

 1)    Der am 18.03.1882 gegründete Verein führt den Namen: Bezirks-Imkerverein-Laupheim 1882 e.V.
 2)    Der Verein ist ein Zusammenschluss von Imkern im Gebiet um 88471 Laupheim
 3)    Der Verein ist beim Vereinsregister des Amtsgerichtes Ulm eingetragen
 4)    Der Verein ist Mitglied im Landesverband Württembergischer Imker e.V.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt den Zusammenschluss von Imkern und die Förderung der Bienenhaltung auf allen Gebieten. Dies soll insbesondere erreicht werden durch:

1)    Abhaltung von Versammlungen und Kursen
2)    Verbesserung der Bienenweide und des Beobachtungswesens
3)    Bekämpfung der Bienenkrankheiten
4)    Förderung des Naturschutzes
5)    Aufklärung der Allgemeinheit über die Bedeutung der Bienenhaltung

§ 3 Gemeinnützigkeit

 

(1)    Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
        „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung
(2)    Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3)    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt
        werden.

§ 4 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr